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Durch ein Schadenereignis - beispielsweise ein Feuer oder einen Wasserrohrbruch - entsteht nicht nur ein reiner Sachschaden. Denn während der Wiederherstellung Ihrer Praxis entsteht Ihnen natürlich ein erheblicher Verlust durch den Wegfall der Einnahmen. Ihre Praxiskosten (beispielsweise für Mitarbeiter, Miete, Abschreibungen und Leasinggebühren) fallen jedoch weiterhin an.
Dieser Schaden kann den eigentlichen Sachschaden unter Umständen sogar weit Übersteigen. Gegen dieses nicht zu unterschätzendes Risiko können Sie sich bei uns absichern!
Schadenereignis:
- Krankheit oder Unfall der versicherten Personen
- Quarantäne
- Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen einer der Praxis dienenden Sache durch:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb des Versicherungsortes, Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Es sind nur Praxen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten versicherbar.
Als Unterbrechungsschaden gilt der Aufwand an fortlaufenden Praxisfixkosten und der entgangene Praxisgewinn in der versicherten Praxis.
Die Höchstversicherungssumme beträgt 130.000,- €
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