gesetzliche Erwerbsminderungsrente

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Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente:

  • Vor dem 2.Januar 1961 Geborene erhalten bei teilweiser Erwerbsminderung eine Rente, die geringer als die frühere Berufsunfähigkeitsrente ist.
     
  • Nach dem 1.Januar 1961 Geborene erhalten keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente :
  • Diese Rente ist abhängig vom Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h. von den Stunden der Erwerbstätigkeit.

    Als Versicherter mit einem Restleistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden erhalten Sie die volle Rente, wenn Ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen bleibt.

    Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 34% des letzten Bruttoeinkommens- früher ca. 39%.

    Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 17% des letzten Bruttoeinkommens- früher ca. 26%.
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