Die Risikoveränderung

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Im Antrag ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtliche für die Einschätzung des Risikos relevanten Tatsachen und Umstände anzugeben. Aus diesen Risikomerkmalen ergibt sich die zu zahlende Prämie.

Über die Dauer der Versicherungslaufzeit ergeben sich aber auch vielfach Änderungen, die eine Änderung des Risikos darstellen. gemeint sind hier nicht unbedingt die Krankheiten  und Gebrechen, die sich nach Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung einstellen. Die haben auf die Risikokalkulation von bestehenden Verträgen keine Auswirkungen mehr.

Gemeint sind vielmehr solche Änderungen, die auch in laufenden Verträgen berücksichtigt werden (müssen), damit keine Unterversicherung entsteht oder der Versicherer wohlmöglich – beim Verschweigen risikorelevanter Umstände – von der Verpflichtung zur Leistung frei wird.

So ist es  von Zeit zu Zeit kein Fehler, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Stimmt zum Beispiel in der Hausratversicherung die Versicherungssumme noch? Da muss man ja nicht bei jeder Neuanschaffung dran denken, aber im Laufe der Jahre  wächst der Wert des Hausrat enorm an. Oder ist der in der Privathaftpflichtversicherung angegebene unverheiratete Lebenspartner auch nach zehn Jahren noch der gleiche? Der Ex war ja schon durch den Auszug nicht mehr mitversichert,  aber der neue sollte mitversichert werden. Auch einen Fahrzeugwechsel in der Kraftfahrtversicherung gilt es unverzüglich anzuzeigen, den neuen Wagen nicht nur durch das Abholen der Doppelkarte (zur Zulassung), sondern durch einen ausgefüllten Antrag, denn nur der Versicherungsschein garantiert umfassenden Versicherungsschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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