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Erst die Annahme der privaten Krankenversicherung - dann die Kündigung:
Bevor Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kündigung schicken ( per Einschreiben ) müssen Sie die Annahmebestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegen haben, denn die Privatversicherer kalkulieren Ihre Beiträge stets auf der Basis eines Gesunden, für eventuelle Vorerkrankungen werden bei Vertragsabschluß individuelle Zuschläge erhoben, bei schweren Vorerkrankungen wird die Übernahme der Krankenversicherung ggfs. sogar abgelehnt.
Wichtig: Geben Sie im eigenen Interesse stets alle Vorerkrankungen im Antrag der privaten Krankenversicherung an, da der Versicherer sonst im Leistungsfall in den ersten 3 Jahren bei sogenannter "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung" vom Vertrag zurücktreten kann.
Kann die private Krankenversicherung den Vertrag wieder kündigen?:
Wenn Sie Vorerkrankungen im Antrag richtig und vollständig angegeben haben, kann der Versicherer bei einer Krankenvollversicherung den Vertrag nicht kündigen. Auch ist eine Beitragserhöhung aufgrund der Tatsache, daß Sie später krank werden nicht möglich. Achten Sie aber darauf, daß Sie Ihre Beiträge rechtzeitig zahlen, denn die Nichtzahlung der Beiträge begründet die einzige Möglichkeit für den Privatversicherer einen Versicherungsvertrag wieder kündigen zu können.
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