Berechnung des Krankentagegeldes für Angestellte:

Höhe des Nettogehaltes + Beitrag der Krankenversicherung + Beitrag der Rentenversicherung geteilt durch 30 Tage. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung wird während der Krankentagegeldleistung von uns übernommen. Maximal können wir 80% des Bruttogehaltes absichern.

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