Pflegezusatzversicherung

Unsere Versicherungstarife sind von der Fachpresse mehrfach ausgezeichnet., wir bieten Ihnen keine Billigprodukte, sondern hochwertige Versicherungen und auf Ihren Bedarf maßgeschneiderte Lösungen zu fairen Konditionen. Testen Sie uns 

Pflegebegriff:

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Krankheiten oder Behinderungen sind:

  • Verlust, Lähmung oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen:

  • Körperpflege
    Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung
  • Ernährung
    das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
  • Mobilität
    das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Hauswirtschafliuche Versorgung
    das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen

Leistungsarten und Grundsätze:

  1. Pflegesachleistungen 
  2. Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. Kombination von Geld- und Sachleistungen
  4. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
    Muß der Angehörige seine Pflegeleistunegn z.B. wegen Urlaub unterbrechen, zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4 Wochen für eine Ersatzkraft, max. 1.432,-Euro im Jahr. Hierfür muß ein Anrag gestellt werden.
    Der Pflegestundensatz liegt derzeit zwischen 20,00 Euro und 35,00 Euro für fachkundige, fremde Pflegekräfte.
  5. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
    (z.B. Krankenunterlagen, -bett)
  6. Tages- und Nachtpflege
    (zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege in besonderen Krisensituationen)
  7. Vollstationäre Pflege (ab 01.07.1996)
  8. Leistungen der sozialen Sicherung der Pflegepersonen
    Soziale Leistungen der Pflegepersonen:
    Die Pfelgekassen und die privaten Krankenversichererhaben die Pflegepersonen dem gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger zu melden und entsprechende Beiträge abzuführen.
  9. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, erhalten die jeweils zustehenden Leistungen zur Hälfte; dies gilt auch für den Wert von Sachleistungen.
 

Pflegepersonen:

Sind Personen, die wegen der Pflege an Angehörigen, Freunden und Bekannten nicht oder nur halbtags erwerbstätig sind. Die Pflegeperson darf diese Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausüben.
Mindestpflegedauer wöchentlich 14 Stunden.
Höchstpflegedauer wöchentlich 30 Stunden.
 

Pflegestufen:

Pflegestufe I:
erheblich Pflegebedürftig; dies sind Personen, die bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1mal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche  Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe II:
Schwerpflegebedürftige;dies sind Personen, die bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität mindestens 3mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei einer hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige; dies sind Personen, die bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
 

Leistungen:

Eigenhilfe (Geldleistungen)

 

 

Pflegestufe I  

€ 205,-

Pflegestufe II     

€ 410,-

Pflegestufe III  

€ 665,-

oder

 

Pflegepersonal (Sachleistungen)

 

Pflegestufe I

bis zu €    384,-

Pflegestufe II   

bis zu €    921,-

Pflegestufe III 

bis zu € 1.432,-

 In Härtefällen   

bis zu € 1.918,-

 

 

 

Urlaubsvertretung: Für Unterbrechung der Pflegetätigkeit (z.B. Urlaub) zahlt die Pflegevers. bis zu 4 Wochen für eine Ersatzkraft max. € 1.432,- im Jahr.

 

 

Zur Stärkung der freiwilligen Vorsorge der Geburtsjahrgänge 1958 und jünger wurde ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von € 184,- pro Person p.a. eingeführt.

www.inter-versicherung.de www.gutversichern.de www.jaegerversicherung.de www.reitversicherung.de