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Zahnärztliches Honorar, Material- und Laborkosten für prothetische Leistungen (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen, Einlage- und Aufbaufüllungen inkl. Provisiorien, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, Implantate
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30% Erstattung, zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maximal 80%
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Zahnärztliches Honorar, Material- und Laborkosten für prothetische Leistungen (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen, Einlage- und Aufbaufüllungen inkl. Provisiorien, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, Implantate
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65% der Restkosten nach Vorleistung der GKV
Belohnung bei Führung des Bonusheftes:
zusätzlich 10% der GKV-Leistung bei 60% GKV-Leistung oder
zusätzlich 15% der GKV-Leistung bei 65% GKV-Leistung
dadurch bis zu 100% Leistung möglich
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