Antrag, Beginn der Versicherung

Bei Vertragsabschluß muß der Versicherungsnehmer dem Versicherer im Versicherungsantrag alle ihm bekannten Umstände anzeigen, die für die  Gefahrenübernahme erheblich sind. Normalerweise fragt der Versicherer schriftlich nach den Punkten, die ihm wichtig sind, und es genügt, wenn man diese Fragen beantwortet. Gerade in der Lebens- und Krankenversicherung ist es sehr  wichtig, hier bei der Beantwortung der Fragen rückhaltlos offen und penibel zu sein, da ein Verschweigen wichtiger Risikofaktoren zur Leistungsfreiheit oder zur Annullierung des Vertrages führen können.
Bei Abschluß des Versicherungsvertrages sollte man sich überlegen, wie lange der Vertrag laufen soll. Schließt man z. B. einen Vertrag über die Dauer von fünf Jahren, ist man für diesen Zeitraum gebunden; eine vorzeitige Kündigung des Vertrages  ohne besonderen Grund ist ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst nach Annahme des Antrags durch das Versicherungsunternehmen und nach der unverzüglichen Zahlung des ersten Beitrags durch den Kunden,  frühestens jedoch zu dem vereinbarten Versicherungsbeginn, der im Versicherungsschein steht.
Der Versicherungsschutz verlängert sich in aller Regel jährlich, sofern der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt hat, und endet mit dem Tod des Versicherten. Spätestens endet er mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wie zum Beispiel in der Lebens- oder Rentenversicherung.

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