Kündigungsfristen KV

 

Kündigung einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

 

Kündigung einer privaten Krankenversicherung

 

Bevor Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen

 

 

1.

Gesetzliche Krankenversicherung

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer und Selbständige können ihre Krankenkasse jederzeit im Laufe des Kalenderjahres wechseln. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Satzung der einzelnen Krankenkasse, normalerweise ist eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Freiwillig Krankenversicherte können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.

 

 

2.

Private Krankenversicherung

a) Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann einen privaten Krankenversicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr kann ein Zeitjahr oder ein Kalenderjahr sein. Dies ist von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers abhängig. Die Kündigung kann auch für einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife ausgesprochen werden.

b) Außerordentliche Kündigung

(1) Bei Eintritt einer Versicherungspflicht
Nach Eintritt einer Versicherungspflicht - bspw. aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung - kann der Privatversicherte die Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten nach ihrem Beginn rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.

(2) Bei Beitragserhöhung / Leistungsminderung
Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder die Leistungen mindert, kann das Versicherungsverhältnis für die von der Beitragserhöhung oder Leistungsminderung betroffene Person innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassungsklausel (§ 8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) erhöht wurde.

(3) Bei altersbedingter Tarifumstellung
In der Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer bei altersbedingter Umtarifierung kündigen, wenn sich durch diese der Beitrag erhöht. Eine solche Umtarifierung entsteht i.d.R. beim Wechsel vom Jugendlichen- in den Erwachsenenbeitrag. Ab diesem Zeitpunkt sind Altersrückstellungen in den Beiträgen enthalten.

 

 

3.

Erst die Annahme der privaten Krankenversicherung - dann die Kündigung:

Bevor Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kündigung schicken ( per Einschreiben ) müssen Sie die Annahmebestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegen haben, denn die Privatversicherer kalkulieren Ihre Beiträge stets auf der Basis eines Gesunden, für eventuelle Vorerkrankungen werden bei Vertragsabschluß individuelle Zuschläge erhoben, bei schweren Vorerkrankungen wird die Übernahme der Krankenversicherung ggfs. sogar abgelehnt.

Wichtig: Geben Sie im eigenen Interesse stets alle Vorerkrankungen im Antrag der privaten Krankenversicherung an, da der Versicherer sonst im Leistungsfall in den ersten 3 Jahren bei sogenannter "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung" vom Vertrag zurücktreten kann.


Kann die private Krankenversicherung den Vertrag wieder kündigen?:

Wenn Sie Vorerkrankungen im Antrag richtig und vollständig angegeben haben, kann der Versicherer bei einer Krankenvollversicherung den Vertrag nicht kündigen. Auch ist eine Beitragserhöhung aufgrund der Tatsache, daß Sie später krank werden nicht möglich. Achten Sie aber darauf, daß Sie Ihre Beiträge rechtzeitig zahlen, denn die Nichtzahlung der Beiträge begründet die einzige Möglichkeit für den Privatversicherer einen Versicherungsvertrag wieder kündigen zu können.

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